Verschreibungsbeschränkungen und selektives Resistenzreporting unterstützen die sachgemässe Verschreibung von Antibiotika aus der Watch- und Reserve-Gruppe.
Es wird empfohlen, eine Liste von Antibiotika aus der Watch- und Reserve-Gruppe zu erstellen, für welche eine infektiologische Beratung bei der Verschreibung obligatorisch ist. Alternativ kann die Verschreibung von gelisteten Antibiotika auf IPC-Spezialisten beschränkt werden («Pre-Authorisation»).
Für das Antibiogramm, das das Mikrobiologielabor an die Verschreibenden übermittelt, wird ein selektives Resistenzreporting empfohlen. Das heisst, dass bestimmte Antibiotika, die gegen die isolierten Erreger wirksam sind, im Bericht des Antibiogramms „maskiert“ werden. Ziel ist es, ein übermässig breites Therapiespektrum und Resistenzentwicklungen zu vermeiden.
Beispiele für eine Anwendung von selektivem Reporting sind das Maskieren von Carbapenemen (vorausgesetzt keine Resistenz) und anderen Breitbandantibiotika in Urinkulturresultaten, falls genügend wirksame Antibiotikaalternativen zur Verfügung stehen, oder das Maskieren von Chinolonen, falls S. aureus darauf sensibel ist.